
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Webdesigner bedeutet das: Jedes neue Projekt für betroffene Unternehmen muss WCAG 2.1 AA erfüllen. Und für Bestandsprojekte? Da tickt die Uhr.
Webdesigner haften nicht direkt nach BFSG – das Gesetz richtet sich an die Betreiber von Websites und digitalen Diensten. Aber: Wer als Auftragnehmer eine nicht-konforme Website abliefert, riskiert zivilrechtliche Ansprüche des Auftraggebers wenn dieser abgemahnt wird. Ein Barrierefreiheits-Audit gehört zur professionellen Ablieferung dazu.
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BarriereCheck starten
Automatisierter BFSG-Check für Kundenpräsentationen – Ergebnis in 2 Minuten.
Eine Abmahnung kostet 3.000–10.000 €. Der BarriereCheck kostet 29 €.
DSGVO-konform · Keine Datenweitergabe
Phase 1: Konzeption
Phase 2: Entwicklung
Phase 3: Content
Phase 4: Testing
Phase 5: Dokumentation
Nicht alles auf einmal – priorisiere nach Schweregrad:
Webdesigner die Barrierefreiheit proaktiv anbieten, erschließen sich neue Kundengruppen: Behörden, öffentliche Einrichtungen und große Unternehmen haben Barrierefreiheit seit Jahren als Pflicht – und suchen Dienstleister die damit vertraut sind. Das BFSG bringt nun die gleiche Nachfrage aus dem Mittelstand.
Die Checkliste mag lang wirken – aber wer die Grundlagen einmal in seinen Workflow integriert hat, erledigt 80% davon automatisch. Der wichtigste erste Schritt: jeden neuen Kunden mit einem automatisierten BarriereCheck onboarden um den Ist-Zustand zu dokumentieren.
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“Ich dachte, das Thema Barrierefreiheit betrifft mich nicht. Der BarriereCheck hat 14 kritische Fehler gefunden — und mir gezeigt, was ich bis zum BFSG-Stichtag noch erledigen muss.”
Tobias K. · Inhaber, Online-Shop