
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmer fragen sich: Bin ich überhaupt betroffen? Und wenn ja - was muss ich tun?
Das BFSG setzt die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht um. Ziel: digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Die gesetzliche Grundlage ist WCAG 2.1 Level AA.
Das bedeutet konkret: Texte müssen ausreichend kontrastreich sein, Bilder brauchen Alternativtexte, die Navigation muss per Tastatur möglich sein, Videos benötigen Untertitel.
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1.Bietest du Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen an?
2.Betreibst du einen Online-Shop, ein Buchungssystem oder ein SaaS-Produkt?
3.Hat dein Unternehmen 10 oder mehr Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten - unabhängig von Sitz oder Größe.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind von manchen Anforderungen ausgenommen.
Fazit: Wenn du einen Online-Shop, ein SaaS-Produkt oder eine Website mit Buchungsfunktion betreibst und Verbraucher als Kunden hast, bist du sehr wahrscheinlich betroffen.
Die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1:
Wahrnehmbar: Bilder brauchen Alt-Texte, Videos Untertitel, Texte ausreichend Kontrast
Bedienbar: Vollständige Tastaturnavigation, keine Zeitbegrenzungen ohne Verlängerung
Verständlich: Klare Sprache, verständliche Fehlermeldungen in Formularen
Robust: Kompatibilität mit Screenreadern durch semantisches HTML
Hast du einen Online-Shop oder ein Buchungssystem? → Betroffen, prüfen.
Bietest du digitale Dienstleistungen für Verbraucher an? → Betroffen, prüfen.
Haben deine Bilder Alternativtexte? → Schnell zu prüfen und zu beheben.
Sind deine Texte kontrastreich genug? → Automatisch prüfbar.
Funktioniert die Navigation ohne Maus? → Manuell testen.
Verstöße können zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Das Marktüberwachungsamt kann Bußgelder verhängen. Wer allerdings nachweislich an der Umsetzung arbeitet, steht besser da.
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Erstelle eine Barrierefreiheitserklärung - ist für betroffene Unternehmen Pflicht
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“Ich dachte, das Thema Barrierefreiheit betrifft mich nicht. Der BarriereCheck hat 14 kritische Fehler gefunden — und mir gezeigt, was ich bis zum BFSG-Stichtag noch erledigen muss.”
Tobias K. · Inhaber, Online-Shop